E-Zähler-Eichstelle

Wir sind ermächtigte Eichstelle für Elektrizitätszähler und Tarifgeräte 515 – Unabhängigkeit in der Beurteilung und mit langjähriger Erfahrung!

Laut österreichischem Maß- und Eichgesetz unterliegen Elektrizitätszähler, Tarifgeräte und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die im amtlichen oder rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden, der Eichpflicht. Neu in Verkehr gebrachte Geräte tragen entweder ein österreichisches Eichsiegel oder werden unter Anerkennung der europäischen Messgeräte Richtlinie (MID) in Verkehr gebracht.

Neben elektrischer Energie sind auch Längen, Gewicht oder Durchflussmengen von der Eichpflicht in Österreich umfasst. Die Eichung ist immer dort vorgeschrieben wo es um verrechnungsrelevante Größen geht.

Ermächtigung
Seit 1996 offiziell ermächtigte und überwachte Eichstelle nach höchsten Qualitäts- und Prüfstandards.
Elektrische Energiezähler
Eichung aller zugelassenen Elektrizitätszähler – zuverlässig, normgerecht und mit langfristiger Gültigkeit.
Ladeeinrichtung für BEV
Eichung von AC- und DC-Ladeeinrichtungen für E-Mobilität – präzise, gesetzeskonform und vor Ort geprüft.
Verlängerung der Eichfrist
Verlängerung der Eichfrist um 5 Jahre – inklusive Prüfung, Abwicklung und Unterstützung beim Fristenmanagement.

Noch Fragen?

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