Laut österreichischem Maß- und Eichgesetz unterliegen Elektrizitätszähler, Tarifgeräte und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die im amtlichen oder rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden, der Eichpflicht. Neu in Verkehr gebrachte Geräte tragen entweder ein österreichisches Eichsiegel oder werden unter Anerkennung der europäischen Messgeräte Richtlinie (MID) in Verkehr gebracht.
Neben elektrischer Energie sind auch Längen, Gewicht oder Durchflussmengen von der Eichpflicht in Österreich umfasst. Die Eichung ist immer dort vorgeschrieben wo es um verrechnungsrelevante Größen geht.
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