Elektrische Energiezähler

Eichung aller in Österreich zugelassenen Elektrizitätszähler für Wirk- und Blindenergie – zuverlässig, normgerecht und mit langfristiger gesetzlicher Gültigkeit.

Wir sind ermächtigt sämtliche in Österreich zugelassene Elektrizitätszähler für Wirkenergie und Blindenergie zu eichen. Das sind

mit 20 Jahren Nacheichfrist

  • elektromechanische Haushaltszähler (Ferraris-Zähler)

mit 10 Jahren Nacheichfrist

  • elektronische Haushalts- und Messwandlerzähler
  • fernablesbare Smart Meter der gängigen Hersteller
  • Wirkleistungszähler mit MID in Hutschienenbauweise.

Der Hausanschlusszähler muss vom jeweiligen Netzbetreiber zur Verfügung und dessen aktuelle Eichung sichergestellt werden.

Für Zähler innerhalb einer Anlage ist der Betreiber für die Einhaltung der Eichpflicht zuständig. Ein bei der Nacheichung positiv bewerteter Zähler wird mit aktuellem Eichsiegel versehen und darf wieder für 10 bzw. 20 weitere Jahre verwendet werden.

Wir führen für die MID Hutschienenzähler Ihrer Gebäude- oder Photovoltaikanlage Nacheichungen durch. Sie erhalten dafür Rechtssicherheit, sparen die Einbindung neuer Geräte und schonen Ressourcen durch die Weiterverwendung.

In Österreich eichfähige Stromzähler sind durch ein entsprechendes Zulassungszeichen gekennzeichnet:

österreichisches Zulassungszeichen aus 2011:

Alternativ wurde das Gerät mittels Anerkennung durch die MID-Richtlinie in Verkehr gebracht.

MID-Kennzeichnung aus 2013:

Die MID-Kennzeichnung gilt als anerkannte Ersteichung des Geräts und umfasst ausschließlich Messung der Wirkenergie. Nach Ablauf der Eichfrist ist eine Nach- oder Neueichung dieser Geräte notwendig.

Noch Fragen?

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