Ermächtigung

Seit 1996 offiziell ermächtigte und überwachte Eichstelle mit umfassender Erfahrung – wir arbeiten nach höchsten Qualitäts-, Sicherheits- und Prüfstandards.

Die Erstermächtigung unserer Eichstelle fand am 17. Juni 1996 am ehemaligen Standort in der Tonfabrikgasse in Wien statt. Dabei wurde uns die amtliche Kennzahl 515 zugeteilt.

Wir werden entsprechend der Eichstellenverordnung BGBl. II Nr. 93/2004 durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ermächtigt als auch überwacht. Die verwendeten Verfahren orientieren sich an den Abläufen für akkreditierte Prüflabore laut EN ISO/IEC 17025.

Als private, nicht einem Netzbetreiber zugeordnete Eichstelle eichen wir für jeglichen Bedarf. Das umfasst die Einzeleichung für Privatpersonen bis hin zur Ersteichung von zig-tausenden Geräten im Rahmen des Smart Meter Rollouts.

Die mit unsere Eichetikette gekennzeichneten Geräte halten die gesetzlich geforderten Fehlergrenzen ein und erfüllen die Eichvorschriften. Im Ablauf unterscheiden wir zwischen:

Ein Gerät wird erstmalig in Verkehr gebracht und erhält eine Eichung nach österreichischem Recht (z.B. mit statistischer Prüfung) oder eine Anerkennung der Ersteichung nach §49 MEG.

Die Eichung des Messgeräts ist gültig und es erfolgt eine neuerliche Eichung. Das Geräte darf unterbrechungsfrei eingesetzt werden.

Es besteht keine gültige Eichung mehr, wenn das Gerät zur nächsten Eichung eingereicht wird.

Rein formal wird dabei nicht geeicht, sondern die bestehende Eichfrist wird verlängert. Es gibt keine aktuellen Eichzeichen am Gerät.

Unsere Ermächtigung umfasst:

Messgeräteart Messbedingungen Messbereich Bemerkung
Elektrizitätszähler für Wirkarbeit, Blindarbeit und Scheinarbeit ohne Angabe der Genauigkeitsklasse

Elektrizitätszähler der Genauigkeitsklassen 0,2S, 0,5S, 0,5, 1, 2, A, B und C für Wirkarbeit

Elektrizitätszähler der Genauigkeitsklassen 0.5, 1, 2 und 3 für Blindarbeit

Nennspannung (Neutralleiter – Außenleiter)

Nennstrom bei Messwandlerzählern

Grenzstrom bei Zählern für direkten Anschluss

50V bis 290V

1A bis 5A

bis 120A

Österreichische Zulassungen

Neu- und Nacheichung von EWG-Bauartzulassungen (Kennzeichnung mit dem österreichischen Eichstempel)

Neu- und Nacheichung von MID-Zählern (Kennzeichnung mit dem österreichischen Eichstempel)

Tarifgeräte Nennspannung 100V bis 230V Österreichische Zulassungen
Ladetarifgeräte / Ladeeinrichtungen für AC und DC

Genauigkeitsklassen:

Klasse A und B

Nennspannung AC

Nennstrom AC

Nennspannung DC

Nennstrom DC

3 x 230/400V

bis 3 x 32A

DC: bis 1000V

DC: bis 2000A

Österreichische Zulassungen und Anerkennungen nach §49 MEG

Steckverbindungen:

AC: Typ 1 / Typ 2

DC: CCS / CHAdeMO nur nach Abklärung durch die Eichstelle

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu unseren Dienstleistungen, brauchen Sie weitere Informationen oder wünschen Sie ein Angebot? Wir sind gerne für Sie da.

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