Verlängerung der Eichfrist

Verlängerung der Eichfrist um 5 Jahre – inklusive umfassender Prüfung, vollständiger Behördenabwicklung und Unterstützung beim effizienten Fristenmanagement.

Für Messgeräte, die Ihre Zuverlässigkeit bei einer Überprüfung unter Beweis gestellt haben, kann im Rahmen der Verordnung zur Verlängerung der Nacheichfrist BGBl II Nr. 62/1999 die Eichfrist um 5 Jahre verlängert werden. Eine solche Verlängerung ist beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zu beantragen und wird allenfalls per Bescheid bekannt gegeben.

Unser Eichlabor führt die dafür notwendige Überprüfung selbstständig direkt mit dem Betreiber der entsprechenden Stromzähler durch und berichtet fristgerecht an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Geräte, die ein Prüflos bilden, müssen die gleichen Kenngrößen aufweisen. Diese Prüflose dürfen nicht verändert oder selektiv zusammengestellt werden.

Gerne unterstützen wir Sie dabei ihren Gerätepark in seiner Eichfälligkeit zeitgerecht zu managen. Der Ablauf eines solchen Verfahren samt Ausbau der zu prüfenden Zähler beansprucht unter Umständen mehrere Monate.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu unseren Dienstleistungen, brauchen Sie weitere Informationen oder wünschen Sie ein Angebot? Wir sind gerne für Sie da.

Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an!